Allgemeine Geschäfts- und Teilnahme­bedingungen

für Seminare und Veranstaltungen

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AGB Seminare / Veranstaltungen

Anmeldung

Zum Seminar / zu einer Veranstaltung sind Sie verbindlich angemeldet, wenn Sie die Teilnahme an einem Seminar mündlich oder schriftlich (postalisch, per Fax, per Mail) verbindlich zusagen. Das Bezahlen des Seminars erfolgt dann in der Regel durch Überweisung nach Erhalt einer Infomail.

Rücktrittsmodalitäten

  1. Wenn Sie absagen möchten, tun Sie das bitte so rechtzeitig wie möglich.
  2. Bei Rücktritt weniger als 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Seminarpreises zzgl. MwSt. erhoben. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, für die keine verbindliche Anmeldung nötig ist.
  3. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    werden 100% des Seminarpreises zzgl. MwSt. erhoben. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, für die keine verbindliche Anmeldung nötig ist.
  4. Wenn Sie für das von Ihnen gebuchte Seminar verhindert sind, können Sie Ihren Platz auch gern an eine andere Person weiter geben.
  5. Wird die Mindestteilnehmerzahl eines Seminars / einer Veranstaltung nicht erreicht, kann die Veranstaltung ohne Anspruch auf Ersatz abgesagt werden. Sollte eines der Seminare aufgrund mangelnder Nachfrage nicht stattfinden, werden die vollen bis dahin bezahlten Seminargebühren zurückerstattet.

Haftung

Die Seminarleitung übernimmt keine Haftung für Unfälle und andere Zwischenfälle, verpflichtet sich jedoch bei der Planung und Durchführung der Veranstaltungen gewissenhaft ihr Bestes für einen guten, reibungslosen Veranstaltungsablauf zu tun.

JedeR TeilnehmerIn ist für das, was sie/er während einer Veranstaltung tut, bekommt, gibt und erfährt, selbst verantwortlich. Die Anwendung und Ausführung des Erlernten erfolgt in Eigenverantwortung deR AnwenderIn. Schadensersatzansprüche von KursteilnehmerInnen, Besuchern oder Dritten sind ausgeschlossen. Eine Versicherung gegen Unfall oder andere Schäden besteht seitens der Seminarleitung nicht.

Fahrgemeinschaften

Private Fahrgemeinschaften während der Veranstaltung (Beförderungen) sind grundsätzlich nicht Teil der Veranstaltungsleistung.

(Stand 31. August 2020)